Psychotherapiepraxis Birgit Heinemann
Psychotherapiepraxis Birgit Heinemann

Schweigepflicht

 

Für Ärzte und Psychotherapeuten besteht Schweigepflicht. Das bedeutet, dass ich nicht mit anderen Ärzten, der Krankenkasse, Eltern, Lehrern, anderen Bezugspersonen oder dem Jugendamt über die Dinge spreche, die mir anvertraut werden. Ich gebe noch nicht einmal Auskunft darüber, ob jemand bei mir in Behandlung ist oder war, es sei denn, ich bekomme ein schriftliche Schweigepflichtsentbindung vom Patienten selbst und, falls er noch nicht volljährig ist, auch von den sorgeberechtigten Eltern.   

Wenn ein Patient ausdrücklich wünscht, dass ich mit seinen Eltern, Lehrern oder anderen Bezugspersonen über ein bestimmtes Thema spreche, bin ich gern bereit, zu vermitteln oder mich dafür einzusetzen, dass Missverständnisse geklärt und Konflikte aus unterschiedlichen Perspektiven verstanden und gelöst werden. 

Aus der Praxis weiß ich, dass Eltern daran interessiert sind, was in der Therapie besprochen wird. Es ist jedoch wichtig, Kindern und Jugendlichen einen vertraulichen, geschützten Raum zu bieten. Sie müssen wissen, dass sie mir Sorgen anvertrauen können, ohne dass ich diese an ihre Eltern weitergebe.  Nur wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, bin ich verpflichtet die Eltern über diese Gefahr zu informieren. 

Umgekehrt trage ich nicht an Kinder- und Jugendliche weiter, was ihre Eltern vertraulich mit mir besprochen haben, es sei denn, diese wünschen es ausdrücklich. Nach Möglichkeit versuche ich beide Elternteile von Kindern und Jugendlichen (je nach Alter und Wunsch) in die Therapie einzubeziehen. Ich führe auch gemeinsame Gespräche mit (getrennt lebenden) Eltern und Familiengespräche, sofern dies von Jugendlichen und ihren Eltern gewünscht wird und zielführend ist.  

Die Krankenkasse erfährt lediglich eine Diagnose. Falls ich eine Langzeittherapie beantrage, muss ich einen anonymisierten Bericht an einen unabhängigen von der Krankenkasse beauftragten Gutachter schicken, so dass ihm gegenüber die Schweigepflicht gewahrt bleibt. Die Krankenkasse hat keinen Zugriff auf diesen Bericht. 

Jugendliche haben ab 16 Jahren das Recht, selbst einen Antrag auf Psychotherapie zu stellen. In der Regel unterschreiben die Sorgeberechtigten den Antrag und unterstützen damit das Anliegen ihrer Kinder. 

Druckversion | Sitemap

Fotos und Webdesign: Doris Eickhoff

Anrufen

E-Mail

Anfahrt